1. österreichische Trialschule

Teilnahmebedingungen (AGB)

der Trialschule

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und gilt als verbindlich. Die Anmeldung kommt nur durch schriftliche Rückbestätigung des Veranstalters (V) und bei Trialtouren durch vollständigen Eingang der Anzahlung zustande.

2. Anzahlung/Restzahlung

Um einen Platz für die Trial Tour  zu reservieren, ist eine Anzahlung von €300,- mit der Buchung zu leisten.  Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist spätestens vor Beginn der Tour  zu leisten.
Um einen Platz für die Tagestrialkurse zu reservieren genügt eine schriftliche Anmeldung. Der Kursbeitrag  ist am Veranstaltungstag fällig.

3. Leistungen

Die Leistungen des V ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen laut Prospekt/Katalog, Angebot oder Internet. Der V behält sich vor, den Verlauf der Veranstaltung geringfügig zu ändern. Des weiteren besteht bei allen Veranstaltungen kein Anspruch auf ein Einzelzimmer (EZ). EZ-Preise und Verfügbarkeit auf Anfrage.

4. Teilnehmerzahl

Der V behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn weniger als 8 Teilnehmer gebucht  haben. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend  informiert  und  erhält die  geleisteten  Beträge  zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen  nicht.

5. Teilnehmereignung

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er gesund  ist und die von der Veranstaltung  an ihn  gestellten Anforderungen erfüllt.
Der Besitz eines Motorradführerscheines  ist für die Tagestrialkurse  nicht notwendig, jedoch muss die prinzipielle Bedienung eines Motorrades geläufig sein.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen muss immer ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Stellt der V fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist  in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Bestimmungen , Gesetze, Vorschriften

Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie Gesetzen o.ä. ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers.

7. Reiserücktritt, Storno, Umbuchung

Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zu einer Trialtour  zurücktreten. Er muss dies jedoch schriftlich tun. Der Rücktritt wird an dem Tage wirksam, an dem die Rücktrittsmeldung beim V eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden gilt folgender Stornosatz:
Bis zum 41.Tag vor Veranstaltungsbeginn ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Ab 40 Tage vor Beginn der Tour wird der Anzahlungsbetrag als pauschale Abgeltung der dem V im Zusammenhang mit der Organisation der Tour zuzüglich allfälliger Fremdkosten entstandenen Aufwendungen einbehalten. Langt die Rücktrittserklärung 10 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn oder noch später  beim  V ein oder erscheint der Kunde nicht zur Veranstaltung, so ist der gesamte Trialtourbeitrag  zu entrichten.
Durch die schriftliche Anmeldung  für den Tagestrialkurs kam wie unter den Punkt 1 beschrieben ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde für den angemeldeten Termin verhindert sein, so kann der Kunde innerhalb der betreffenden Saison den Termin nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Veranstalter  kostenlos  umbuchen, sofern die Platzverfügbarkeit für einen anderen Termin gegeben  ist. Wird diese Möglichkeit nicht angenommen so ist bei einem unentschuldigten  Nichtantritt der gesamte Kursbetrag zu entrichten..
Bei bereits einbezahlten Gutscheinen ist eine Ablöse in Bar nicht mehr möglich.   

8. Rücktritt  durch den Veranstalter

Der V  behält sich vor, aus schwer wiegenden , insbesondere  folgenden  Gründen eine Veranstaltung vor Antritt abzusagen : wenn  der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt; (Sollte dies während der Veranstaltung geschehen, erhält der Teilnehmer seinen anteiligen Preis für die noch verbleibenden Tage zurückerstattet: ) wenn. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Unbefahrbarkeit der Strecken, etc.) die Veranstaltung erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich macht;. falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder  sich herausstellt, dass der Kunde oder dessen Fahrzeug nicht den Anforderungen der Veranstaltung entspricht.

9. Teilnehmerzusicherung

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein (nur für die Trial Tour). Er fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourguide folgt, und  nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, welches  in einem fahrsicheren Zustand  ist. Es gelten die Regeln der StVO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes. Es besteht seitens der Trialschule  keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen und behördlichen  Regelungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind des Weiteren die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bekannt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an der Veranstaltung  mit ordnungsgemäßer Motorradschutzausrüstung teilzunehmen.

10. Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen, oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung  gefährdet, verletzt oder geschädigt haben der/die Tourguide der Trial Schule das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Des Weiteren  ist der Teilnehmer für den entstandenen Schaden haftbar.

11. Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach-, und Folgeschäden) und sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber der Trial Schule, sowie gegenüber allen Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnende stellt die Trial Schule und ihre Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Soweit die Trial Schule die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt steht die Trial Schule lediglich für eine sorgfältige Auswahl  ein. Die Trial Schule übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Wir haften nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Trial Schule verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den dreifachen Kursbeitrag beschränkt. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrund  höherer Gewalt nicht durchführbar sein, so ist die Trial Schule unabhängig von ihrer Rücktrittsmöglichkeit zur Erstellung eines Ersatzprogramms berechtigt Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Des Weiteren übernimmt der der V keinerlei Haftung für Bußgelder/Strafen, die auf der Veranstaltung anfallen könnten. Sollte der Teilnehmer den Tourguide bitten, sein Motorrad auf der Veranstaltung, über z.B. eine schwierige Passage zu fahren, besteht durch den V oder Tourguide keinerlei Haftung für entstehende Schäden, z.B. bei einem Sturz. Sollte während der Veranstaltung das Tourguide Motorrad einen technischen Defekt erleiden, der nicht vor Ort behoben werden kann, kann die weitere Veranstaltung vom V abgesagt werden. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden vom V an den Teilnehmer anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche an den V oder Tourguide bestehen nicht.

12. Haftungsverzichterklärung

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Kunde folgender Erklärung zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße, voll bewusst Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Trial Schule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden  jeglicher Art, sowie für auftretende Störungen, die der höheren Gewalt unterliegen, nicht haftet, ebenso,dass die Trial Schule nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Übungen  bzw.  Tagestouren  hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber der Trial Schule geltend machen, da die Verletzung/Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und die Trial Schule die Leistungen weiterhin bereitstellt. Des Weiteren bin ich für Schäden, die ich anderen zufüge, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des entsprechenden Reiselandes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein (nur für die Trial Tour erforderlich). Für das Tragen von Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

13. Reklamationen

Haftungsbegründende Reklamationen sind dem Tourguide oder V unverzüglich vor Ort mitzuteilen, darüber hinaus spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.

14. Versicherungen

Die Trial Schule  empfiehlt ihren Teilnehmern eine Reiseunfallversicherung. Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Versicherung seitens der Trial Schule besteht nicht.

15. Verleih  von Trialmotorrädern

Motorräder werden ggf. von der Trial Schule zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug  stets  pfleglich sowie schonend  zu behandeln und es  nur für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet  ist.

16.  Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass  Bilddokumentationen  für Werbezwecke in allen Medien, insbesondere auch elektronischen (Internet) ohne  Entgelt  verwendet werden dürfen.

17.  Gerichtsstand

Als  Gerichtsstand wird für beide Teile Wien vereinbart.

18.  Veranstalter

Trialschule
Fahrschule Schwedenplatz
Taborstr. 8b
1020 Wien
Ansprechperson:
Richard Hitzler 0664/ 400 11 48

19.  Gültigkeit

Alle Angaben im Prospekt des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung, der jeweils angegeben  ist. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.